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Einschulung

Mimi
Fr. Völkel
Herzlich willkommen

Informationsabend für die Eltern unserer zukünftigen Erstklässler:

Donnerstag, 30. Januar 2025 um 19:00 Uhr

 

Einschulungsalter, Stichtag

Kinder, die bis zum 30. September desselben Jahres das 6. Lebensjahr erreicht haben oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden, müssen zum Schulbesuch angemeldet werden.

 

Voraussetzungen für vorzeitige Einschulung

Kinder, die im Oktober, November oder Dezember das sechste Lebensjahr erreichen, können auf Antrag der Eltern (spätestens bei der Schulanmeldung) eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Kinder, die erst nach dem 31. Dezember des laufenden Jahres sechs Jahre alt werden, benötigen ein schulpsychologisches Gutachten. Auch hier ist der Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

 

Voraussetzungen für Rückstellung

Ein Kind, das am 30. September mindestens 6 Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Jahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von BayEUG Art. 41 Abs. 5 am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Zurückstellung ist nur einmal zulässig; BayEUG Art. 41 Abs. 7 bleibt unberührt. Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.

 

Einschulungskorridor

Bei allen Kindern, die vom 01.07. bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden (geb. bis 30.9.2019) kann durch Elternentscheidung die Schulpflicht auf 2025/26 verschoben werden. Die Erziehungsberechtigten teilen ihre Entscheidung bis zum 10.April 2025 schriftlich der Schule mit – falls keine Mitteilung erfolgt, wird das Kind regulär schulpflichtig. Auch diese Schülerinnen und Schüler durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren (§2 GrSO). Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann.

 

Häufige Fragen:

  • Wann ist die Schulanmeldung?

      Sie erhalten für die Woche von

                Montag, 24. März - Freitag, 28.März 2025

     einen individuellen Termin zur Schuleinschreibung (ohne Kind).

     Diesen Termin können Sie ab Montag, 17.März auf SchoolFox buchen.

 

Soll Ihr Kind nicht eingeschult oder zurückgestellt werden, so vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin mit der Schulleitung.

 

  • Was ist für die Anmeldung mitzubringen?

    • ein Erziehungsberechtigter soll persönlich kommen

    • Angaben zur Person (Geburtsurkunde oder Stammbuch), ggf. Sorgerechtsbescheid

    • Nachweis über Schuleingangsuntersuchung (Eltern sollen Schule über Feststellungen informieren, die für die Unterrichtsgestaltung und das Schulleben wichtig sind) --> kann nachgereicht werden

    • Nachweis Masernschutz (Imfpbuch oder ärztliches Attest)

    • Übergabebogen vom Kindergarten (freiwillig)

 

  • Was erfährt die Grundschule vom Kindergarten?

       Informationsaustausch nur mit dem Einverständnis der Eltern bzw. durch die Eltern

  • Bis wann müssen Eltern ihre Anträge auf vorzeitige Einschulung, Nicht-Einschulung oder Zurückstellung stellen?

    • Anträge auf vorzeitige Einschulung sind spätestens bei der Schulanmeldung an der jeweiligen Sprengelschule zu stellen.

    • Falls die Erziehungsberechtigten die Zurückstellung unter Angabe wichtiger Gründe wünschen, prüft die Schulleitung den Antrag ggf. unter Einbeziehung von Beratungslehrkraft (auch Schulpsychologin), Gesundheitsamt, Informationen des Kindergartens. Über eine Zurückstellung des Kindes sollte bis spätestens zum Schulbeginn entschieden werden, sie ist in Ausnahmefällen aber noch bis zum 30. November möglich.

    • Eine spätere Einschulung der Kinder, die vom 01.07. bis zum 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, ist i.S. des Einschulungskorridors möglich – dies gilt schulrechtlich nicht als Zurückstellung, sondern als Nicht-Einschulung. Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen. 

 

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

 

 

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Grundschule Zusamaltheim

 

Untere Dorfstr. 1
86637 Zusamaltheim

 

Tel: (08272) 9052

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